Zur Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin beim Zuschlagskriterium ZK04 «Sprachförderung» bringt die Beschwerdegegnerin vor, das Sprachförderungskonzept der Beschwerdeführerin gehe über weite Teile nicht über eine blosse Wiederholung der Ausführungen des Arbeitsintegrationsprozesses hinaus. Auf den Seiten eins und zwei sowie vier und fünf des Konzepts fänden sich nur sehr wenige Ausführungen, welche die Sprachförderung spezifisch betreffen. Zudem fänden sich über weite Strecken generelle Ausführungen zur Bildung bzw. Allgemeinbildung. Auch versäume es die Beschwerdeführerin, in ihrem Sprachförderungskonzept darzulegen, dass die gesetzten Ziele mit den geplanten Massnahmen auch