Die Beschwerdeführerin verweist auf die IAS und bringt vor, dass die Sprachförderung allein nur ein Element im Integrationsprozess sei. Das Sprachförderungskonzept der Beschwerdeführerin greife alle Punkte der IAS auf und zeige, wie die Beschwerdeführerin mit Bezug auf die Region G die Sprachförderung, verstanden als Teil des Gesamtprozesses Integration, umsetzt. 116