Bei sämtlichen Angeboten ist das Evaluationsteam demnach zumindest bei zwei der drei vorgegebenen Ziele zu dem Ergebnis gelangt, dass es aufgrund der dokumentierten Massnahmen und Nachweise plausibel und nachvollziehbar ist, dass diese zu einem hohen Grad erreicht werden. Dieser Umstand lässt darauf schliessen, dass bei den einzelnen Zielen nicht allzu hohe Anforderungen an die Plausibilisierung und die Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung gestellt wurden. Gerade auch der Vergleich mit dem Angebot der Beschwerdeführerin zeigt, dass es offenbar nicht erforderlich war, bestehende Kontakte im Detail (namentlich) aufzuführen, um die maximale Punktzahl zu erreichen.