Die Beschwerdeführerin macht geltend, aus dem Evaluationsbericht vom 3. April 2019 sei keine Begründung dazu ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin hinsichtlich «Behörden» und «Unternehmen» ein bestehendes Netzwerk aufweist oder in ihrem Angebot geplante Massnahmen für eine Vernetzung zu «Behörden» und «Unternehmen» aufzeigt. Vielmehr habe die Vorinstanz im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 ausschliesslich Kritikpunkte aufgeführt, die eine Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin mit 66% der möglichen Punkte gerade nicht nachvollziehen lasse.100