Zudem habe der von der Beschwerdegegnerin als Mandatsleiter und «Single Point of Contact» eingesetzte Herr D.___ jahrelang Erfahrung und diverseste Kontakte in der Region G, welche er sich bei seiner langjährigen Tätigkeit für die Beschwerdeführerin angeeignet habe. Auch die Stellvertreterin von Herrn D.___ sei seit über zehn Jahren im Asylwesen des Kantons Bern tätig und sie sei praktisch mit allen Akteuren des Asylwesens im Kanton Bern bestens vernetzt.97