Beim Zuschlagskriterium ZK03 «Regionale Vernetzung» wurde das Angebot der Beschwerdegegnerin mit der Bewertungsstufe 2 (66% der möglichen Punkte) bewertet. Im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 wird diese Bewertung wie folgt begründet: «Aktuell verfügt Z.___ nur über wenige bestehende Kontakte zu Unternehmen und Behörden und es ist nicht vollständig nachvollziehbar, ob es gelingen wird, das Netzwerk zu Unternehmen im notwendigen Umfang aufzubauen.