6.6. Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK03 «Regionale Vernetzung» Die Beschwerdeführerin rügt im Weiteren die Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin beim Zuschlagskriterium ZK03 «Regionale Vernetzung». Die Bewertung des eigenen Angebots, das bei diesem Zuschlagskriterium die Maximalpunktzahl erhalten hat, wird von der Beschwerdeführerin nicht in Frage gestellt. Auf die Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin beim ZK03 «Regionale Vernetzung» ist demnach nicht weiter einzugehen. 6.6.1 Bewertung und Begründung durch die Vorinstanz