Die Unterschiede in den Standpunkten der Beschwerdeführerin und der Vorinstanz betreffen demnach nicht die Frage, welche Aussagen das Arbeitsintegrationskonzept der Beschwerdeführerin zur Förderung der Eigenverantwortung der vorläufig Aufgenommenen und der Flüchtlinge tatsächlich enthält und welche Empowerment-Ansätze dem Angebot zu entnehmen sind. Seite 36 von 66 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.741