Eine konkrete Erläuterung, ob bzw. inwiefern diese Massnahmen zur Erreichung der «Ziele der Berufsbildung und der Erwerbstätigkeit sowie der finanziellen Selbständigkeit gemäss den ASU und der IAS» führen, fehle im Angebot der Beschwerdeführerin. Unbehelflich seien auch die von der Beschwerdeführerin in ihrer Replik zitierten Angebotsstellen zum Einsatz und zum Rollenverständnis des Job Coaches. Gemäss den Ausschreibungsunterlagen sei darzulegen gewesen, wie eine erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsintegration in den ersten Arbeitsmarkt gewährleistet wird.