Beschwerdeführerin habe wichtige Elemente des Integrationsprozesses bereits im letzten Jahr durch einen Pilottest in mehreren Regionen erprobt, evaluiert und optimiert. So sei die Beschwerdeführerin bereits heute in der Lage, verlässliche Aussagen zur Wirksamkeit der vorgestellten Massnahmen und Prozesse machen zu können. Diese Erfahrungen hätten nach Ansicht der Beschwerdeführerin bei der Bewertung des ZK02 «Arbeitsintegration» berücksichtigt werden müssen.79