6.5.2.2 Die Beschwerdegegnerin macht in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. Mai 2019 geltend, die Beschwerdeführerin beschreibe in ihrem Konzept Arbeitsintegration «nicht einmal ansatzweise», wie die Eigenverantwortung gefördert und Empowerment eingesetzt werden sollen. Alles scheine bis ins letzte Detail reguliert und verschult. Es fehle nicht nur die Förderung des eigenverantwortlichen Handelns, sondern dieses scheine im geschilderten Schulungskorsett keinen Raum zu finden. Die Ablauf- und Wirkungslogik der von der Beschwerdeführerin genannten Massnahmen würden nicht aufgezeigt. Wirkungsketten, deren Elemente nachvollziehbar kausal miteinander verbunden sind, würden nicht dargelegt.