Nur wenn die Asylsuchenden über eine hinreichend fundierte Ausbildung, insbesondere hinreichende Sprachkenntnisse sowie Grundkenntnisse in Mathematik verfügten, hätten sie überhaupt eine realistische Chance auf eine erfolgreiche Arbeitsintegration. Die Kritik der Vorinstanz im Evaluationsbericht vom 3. April 2019, wonach der Fokus der dokumentierten Massnahmen im Angebot der Beschwerdeführerin zum ZK02 «stark auf der Bildung» liege, sei aus diesem Grund nicht nachvollziehbar.61