6.5. Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK02 «Arbeitsintegration» Beim Zuschlagskriterium ZK02 «Arbeitsintegration» bringt die Beschwerdeführerin vor, ihr Angebot sei von der Vorinstanz rechtsfehlerhaft (zu tief) bewertet worden. Die Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin beim ZK02 «Arbeitsintegration» rügt die Beschwerdeführerin demgegenüber nicht. Auf das Arbeitsintegrationskonzept der Beschwerdegegnerin und dessen Bewertung ist demnach nicht weiter einzugehen. 6.5.1 Bewertung und Begründung durch die Vorinstanz