b ÖBV vom Vergabeverfahren auszuschliessen. Zur Bewertung der Qualität der Angebote dient nicht das Preiskriterium, sondern die qualitativen Zuschlagskriterien, die im vorliegend strittigen Beschaffungsverfahren «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» mit insgesamt 65% gewichtet wurden.