deren Gewichtung und Taxonomie) und den Überlegungen der Vorinstanz bei der Evaluation nachvollziehbar sein. 6.1.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Bewertung der Angebote sei bei den Zuschlagskriterien ZK01 «Preis», ZK02 «Arbeitsintegration», ZK03 «Regionale Vernetzung» und ZK04 «Sprachförderung» rechtsfehlerhaft erfolgt. Nicht gerügt wird von der Beschwerdeführerin die Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK05 «Erfahrung» bei ihrem Angebot und beim Angebot der Beschwerdegegnerin. Da die Bewertung der Angebote beim Zuschlagskriterium ZK05 «Erfahrung» nicht gerügt wird, muss auf die Evaluation der Angebote in diesem Punkt nicht weiter eingegangen werden.