47 Beschwerde vom 6. Mai 2019, Rz. 42 ff., Replik der Beschwerdeführerin vom 24. Juli 2019, Rz. 58 ff. Seite 18 von 66 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.741 nicht um den Preis als solchen.48 Stellt sich tatsächlich heraus, dass der Anbieter nicht in der Lage ist, die Teilnahmebedingungen einzuhalten oder die Auftragsbedingungen zu erfüllen, so ist er mangels Eignung – und nicht wegen des zu tiefen Angebotspreises – vom Wettbewerb auszuschliessen.