– per Definition um ein Angebot, bei dem keine Gewinne einkalkuliert sind. Der Vorwurf, es sei ein Dumpingangebot eingereicht worden, impliziert demnach, dass das Angebot unter den Gestehungskosten des Anbieters liegt. Soweit sich Preisunterschiede daraus ergeben, dass künftige Entwicklungen von Anbietern unterschiedlich eingeschätzt werden, hat dies nichts mit dem Vorliegen eines Dumpingangebots zu tun, sondern betrifft dies die Kalkulation der Angebote. Im liberalisierten Beschaffungsmarkt ist es Sache der Unternehmungen, wie und mit welchen Risiken sie ihre Preise kalkulieren.45 Dass sich dadurch mitunter erhebliche Unterschiede bei den Angebotspreisen ergeben, ist – entgegen