5.4. Im Übrigen erscheint es widersprüchlich, wenn die Beschwerdeführerin einerseits geltend macht, die Beschwerdegegnerin habe für das streitgegenständliche Los G (Region G) der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» ein Dumpingangebot eingereicht und andererseits davon ausgeht, die Beschwerdeführerin werde zur Erreichung ihrer Gewinnziele «an der Qualität ihrer Leistungen deutliche Abstriche» vornehmen.43 Bei einem Dumpingangebot handelt es sich – jedenfalls nach dem in der Lehre und Rechtsprechung gängigen Verständnis44 – per Definition um ein Angebot, bei dem keine Gewinne einkalkuliert sind.