Im Weiteren bringt die Beschwerdeführerin vor, angesichts des engen Verständnisses der Vorinstanz zum Zuschlagskriterium ZK04 «Sprachförderungskonzept» müsse die Frage aufgeworfen werden, ob das richtige Zuschlagskriterium festgelegt wurde. Gestützt auf die Integrationsagenda Schweiz (IAS) wäre, so die Beschwerdeführerin, das Kriterium «Bildung» zielgerichteter und aussagekräftiger gewesen.27