Andererseits seien von der Vorinstanz keine Vorgaben gemacht worden, wieviel «Schwankungsrisiko» in die Offerte eingerechnet werden muss. Da die Schwankungen in der Anzahl und in der Altersstruktur der Asylsuchenden gemäss den Ausschreibungsunterlagen von den Anbietern abzudecken seien, führe dies zu Verzerrungen bei den Angebotspreisen, je nach Einschätzung der Anbieter über die Entwicklung von «bestehenden und allfällig neuen politischen als auch ökologischen Krisengebieten».24