kein rechtlicher Grund zu sehen, weshalb die Vorsteherin des SOA nicht selbst hätte Mitglied des Evaluationsteams sein dürfen. Ebenso ist nicht erkennbar, inwiefern der Verzicht auf einen Vertreter der Erziehungsdirektion im Evaluationsteam rechtlich beanstandet werden können soll. Es versteht sich im Übrigen von selbst, dass Adressat des Evaluationsberichts vom 3. April 2019 die Vergabestelle – also die Vorinstanz – war. Inwiefern die Einsitznahmen der Vorsteherin des SOA und der stellvertretenden Generalsekretärin der GEF im Evaluationsteam damit in einem rechtlichen Widerspruch stehen sollen, ist nicht zu sehen.