Die Beschwerdeführerin vertritt im Weiteren die Auffassung, dass dem obersten Kader einer Vergabestelle im Sinne der Compliance-Verantwortung die Überprüfungs- und Überwa- 16 Replik vom 24. Juli 2019, Rz. 49 ff. Seite 9 von 66 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.741