2.5. Über die in der Replik der Beschwerdeführerin vom 24. Juli 2019 gestellten Rechtsbegehren Nr. 8, 9 und 10 wurde bereits mit Verfügung vom 30. Juli 2019 entschieden. Diese Verfügung blieb ebenfalls unangefochten und ist in Rechtskraft erwachsen. 3. Evaluationsteam