Namentlich hat die Beschwerdeführerin Einsicht in den (ungeschwärzten) Evaluationsbericht vom 3. April 2019 erhalten, aus dem sich ergibt, wie – und aus welchen Überlegungen – die Vorinstanz die im Rahmen der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» eingereichten Angebote (in allen Losen) bewertet hat. Wie dargelegt wurde, hat die Beschwerdeführerin zudem Einsicht in das Sprachförderungskonzept der F.___ im Los F (Region F) erhalten. 2.4. Demnach ist auf die in der Replik der Beschwerdeführerin vom 24. Juli 2019 erneut gestellten Anträge auf Akteneinsicht (Rechtsbegehren Nr. 6 und Nr. 7) nicht weiter einzugehen.