Zudem beantragt die Beschwerdeführerin Einsicht in die Offerte der F.___, deren Bewertung durch die Vorinstanz und die Zuschlagsverfügung im Los F (Region F) des Vergabeverfahrens (Rechtsbegehren Nr. 6 der Beschwerde vom 6. Mai 2019 bzw. Rechtsbegehren Nr. 7 der Replik vom 24. Juli 2019). Ohne Einsicht in die geschwärzte Fassung der Offerte der Beschwerdegegnerin, «wie auch mit der Einsicht bloss in die geschwärzte Fassung der Stellungnahme der Vorinstanz vom 12. Juli 2019» entziehe die Beschwerdeinstanz der Beschwerdeführerin die Möglichkeit, ihre Be-