Die Beschwerdeführerin hat im strittigen Vergabeverfahren mit 738 von 1’000 möglichen Punkten den dritten – und zweitletzten – Platz erreicht. Die Beschwerdegegnerin erhielt als Erstplatzierte 771 Punkte, die zweitplatzierte Anbieterin 759 Punkte. Ein Ausschluss der Beschwerdegegnerin aus dem Vergabeverfahren – entsprechend dem in der Replik der Beschwerdeführerin vom 24. Juli 2019 gestellten Hauptbegehren (Rechtsbegehren Nr. 1) – würde vor diesem Hintergrund noch nicht dazu führen, dass die Beschwerdeführerin den Zuschlag für das vorliegend strittige Los G (Region G) der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» erhält.