Im Weiteren beantragt die Beschwerdeführerin als Hauptbegehren (Rechtsbegehren Nr. 1), die Beschwerdegegnerin sei von der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» auszuschliessen. In prozessualer Hinsicht verlangte die Beschwerdeführerin zusätzlich, ihr sei Einsicht in die umfassende, ungeschwärzte Fassung der Stellungnahme der Vorinstanz vom 12. Juli 2019 zu gewähren, eventualiter sei ihr eine nachvollziehbare Erläuterung über den Inhalt der geschwärzten Stellungnahme der Vorinstanz vom 12. Juli 2019 zu geben (Rechtsbegehren Nr. 9).