In diesem Zusammenhang wurde den Parteien u.a. Einsicht in das Sprachförderungskonzept der F.___ im Los F (Region F) gewährt. Im Rahmen der Zwischenverfügung vom 18. Juni 2019 im Verfahren Nr. 2019.GEF.740 betreffend das Los H (Region H) der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» – die Beschwerdeführerin war in diesem Verfahren ebenfalls als Partei beteiligt2 – hat das Rechtsamt GEF später erkannt, dass die F.___ – wiewohl öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b VRPG3 und Art. 2 Abs. 1 Bst. a GG4 – als Anbieterin ebenfalls berechtigte Interessen an der Vertraulichkeit des Inhalts ihrer Offerte hat. Auch das «Know-how» der F.__