3. Am 24. April 2019 verfügte die Vorinstanz die Zuschlagserteilung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» für das Los G (Region G) an die Z.___ mit eingeschriebener Post an alle Anbieter. Begründet wurde die Zuschlagserteilung damit, dass die Zuschlagsempfängerin das wirtschaftlich günstigste Angebot nach Art. 30 Abs. 1 ÖBV 1 eingereicht habe. Die Zuschlagsverfügung enthält für jeden der unterlegenen Anbieter eine Auflistung der bei den einzelnen Zuschlagskriterien von ihm erreichten Punkte und die Punktevergabe an die Zuschlagsempfängerin (Vergleichstabelle).