Die Beschwerdeführerin listet in ihrer Replik vom 1. Juli 2019 eine Reihe von Fragen auf, die nach ihrer Auffassung im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu beantworten sind.78 78 Replik vom 1. Juli 2019, Rz. 142 Seite 37 von 41 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.740