Die Beschwerdeführerin vermag auch hier die von der Vorinstanz bemängelte Abstützung auf die Standardlernformen (Kurse, Schulungen, Lerngruppen, Selbststudium) nicht zu widerlegen. Sie ist vielmehr der Ansicht, dass die starke Fokussierung auf Sprachkurse im herkömmlichen Sinn, wo den Teilnehmenden die entsprechenden Lernstrategien und Lerntechniken vermittelt werden und innerhalb des Gefässes von Sprachkursen auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen wird, sinnvoll sei. Bestritten wird von der Beschwerdeführerin auch nicht, dass die Unterstützung der Lernprozesse, z.B. mit E-Learning-Angeboten, in der Offerte nur kurz beschrieben wird.