5.5.3.4 Geltend machen kann die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Gleichbehandlung im Verhältnis zum Beschwerdegegner. Dessen Angebot hat beim Zuschlagskriterium ZK04 «Sprachförderung» die volle Punktzahl erhalten. Für die Zuschlagserteilung im vorliegend strittigen Los C war damit die unterschiedliche Bewertung der Sprachförderungskonzepte ausschlaggebend.