77 Vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern Nr. 100.2016.142 vom 20. September 2016, E. 6.1. Seite 34 von 41 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.740 sah, kann vor diesem Hintergrund nicht geltend gemacht werden, die konkrete Anwendung dieses Massstabs sei durch die in Rechtskraft erwachsene Bewertung des Angebots der F.___ im Los Efür alle Lose «fixiert» worden.