5.5.2.6 Der Beschwerdegegner erachtet die Bewertung des Angebots der Beschwerdeführerin beim Zuschlagskriterium ZK04 «Sprachförderung» in seiner Duplik vom 23. Juli 2019 als sachgerecht. Die Dokumentation der Beschwerdeführerin gehe nicht spezifisch auf die geplante Sprachförderung ein, sondern behandle andere Kompetenzförderungs- und allgemeine Integrationsmassnahmen. Als Mittel zur individuellen Förderung werde der Bildungsplan vorgestellt und diesbezüglich auf die Technische Spezifikation TS05 verwiesen. Unter der Technischen