Vergabestelle festgesetzten, vier Zuschlagskriterien könnten deshalb nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern stünden in einer Interdependenz, die es unumgänglich mache, dass die Zuschlagskriterien «im Zusammenspiel» bewertet werden. Zudem sei es für die Erstellung einer seriösen, qualitativ hochstehenden Offerte unumgänglich, dass die Themenbereiche der einzelnen Zuschlagskriterien weit verstanden werden.57 Die Beschwerdeführerin verweist auf die IAS und bringt vor, dass die Sprachförderung allein nur ein Element im Integrationsprozess sei.