5.5.2.1 Die Beschwerdeführerin erachtet die im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 zum ZK04 geäusserte Kritik an ihrem Sprachförderungskonzept als «nicht nachvollziehbar und sogar als willkürlich».56 Sie habe als Subakkordantin der F.___ im Los E das inhaltlich identische Sprachförderungskonzept wie beim vorliegend strittigen Los C eingereicht. Dieses sei im Vergabeverfahren betreffend Los E mit der vollen Punktzahl von 150 Punkten bewertet worden. Das inhaltlich identische Sprachförderungskonzept sei somit im Los E und im Los C aus nicht nachvollziehbaren Gründen unterschiedlich bewertet worden.