5.4.3.3 Unterschiedliche Ansichten bestehen unter den Parteien zur Frage, ob im Konzept der Beschwerdeführerin zum Zuschlagskriterium ZK02 hinreichend klar und detailliert dargestellt wird, wie die Eigenverantwortung der vorläufig Aufgenommen und der Flüchtlinge gefördert wird und wie dadurch ein Empowerment dieser Personen erreicht wird. Die Beschwerdeführerin bringt dazu im Wesentlichen vor, dass der von ihr dargestellte Integrationsprozess als Grundlage «selbstverständlich eine Eigenverantwortung» voraussetzt. In ihrem Konzept zur Arbeitsintegration werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses nur mit einem hohen Mass an Eigenverantwortung der Teilnehmer funktioniere.