5.4.2.6 Der Beschwerdegegner vertritt in seiner Duplik vom 23. Juli 2019 die Ansicht, das Angebot der Beschwerdeführerin sei von der Vorinstanz zu Recht dahingehend beanstandet worden, dass zu wenig klar aufgezeigt wird, mit welchen konkreten Massnahmen welche Ziele erreicht werden.