seien folgende Massnahmen geplant und würden im Angebot der Beschwerdeführerin beschrieben: Die Ergebnisse der Abklärungsmodule werden der fallführenden Person in einem Bericht zur Verfügung gestellt; die fallführende Person führt mit der Klientin/dem Klienten eine Situationsanalyse durch und erstellt auf der Basis der Potential- & Ressourcenabklärung eine individuelle Integrationsplanung; die fallführende Person erarbeite mit jeder Klientin/jedem Klienten einen individuellen Bildungsplan, der bedarfsgerecht und situationsadäquate Bildungsangebote ausweist.