In einem Ansatz würden Aspekte der Unterstützung und Förderung von Selbstbestimmung durch berufliche Helfer betont. Empowerment in diesem Sinne beschreibe somit eine Arbeitsweise und eine Grundhaltung von Fachpersonen in der professionellen psychosozialen Arbeit, die darauf abziele, ihren Klienten vorhandene Fähigkeiten und individuelle Ressourcen bewusst zu machen und diese zu aktivieren. Diesen Ansatz verfolge das Integrationsangebot «Potential-& Ressourcenabklärung» der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin teile die Einschätzung der Vorinstanz, dass Wissen allein nicht zwingend das Empowerment der Klienten ermögliche.