Namentlich weise das Konzept der Beschwerdeführerin für jede dieser Integrationsmassnahmen «die Inhalte, die Anschlusslösung, die Zielgruppe (Alter und Arbeitsmarktsegment), die Dauer, die Kosten pro Klient/in und der Anbieter» aus. Mit allen Anbietern habe die Beschwerdeführerin im Vorfeld Gespräche zu einer möglichen Zusammenarbeit geführt und jeder Anbieter sei mit einem kurzen Steckbrief porträtiert worden. Die Beschwerdeführerin hebt die Integrationsmassnahme «O.__» hervor, ein von ihr entwickeltes Produkt, deren Wirksamkeit in der Praxis bereits erprobt sei. Ein zweites Pilotprojekt («Teillohnmodell») sei im Kanton Solothurn lanciert worden.