Für jede Integrationsphase würden konkrete Ziele genannt, welche ein Klient am Ende jeder Phase erreichen muss. Die Beschwerdeführerin verweist dazu auf die graphische Darstellung ihres Integrationsprozesses im eingereichten Angebot und erläutert ihr Konzept zum Zuschlagskriterium ZK02 «Arbeitsintegration». Insgesamt würden dreizehn konkrete Zwischenziele genannt, die zur Erreichung der Gesamtziele der Ausschreibungsunterlagen und der IAS führen.44