5.4.2.1 Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vom 6. Mai 2019 vor, dass im Jahr 2018 basierend auf einem Leistungsvertrag mit der GEF insgesamt 168 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt erfolgt seien. Im Leistungsreporting der GEF werde festgehalten, dass die Ziele übertroffen wurden. Die Kritik der fehlenden Nachvollziehbarkeit bzw. der mangelnden Plausibilität des Angebots der Beschwerdeführerin beim ZK02 «Arbeitsintegration» sei daher unverständlich bzw. nicht korrekt.28