5.2.1 In der Ausschreibung und den Ausschreibungsunterlagen wurden insgesamt fünf Zuschlagskriterien und deren prozentuale Gewichtung vorgegeben (ZK01 «Preis»: 35%, ZK02 «Arbeitsintegration»: 30%, ZK03 «Regionale Vernetzung»: 15%, ZK04 «Sprachförderung»: 15%, ZK05 «Erfahrung»: 5%). Für die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien ZK02 bis ZK05 wurden drei unterschiedliche «Bewertungstypen» festgelegt. Sowohl für das vorliegend strittige Zuschlagskriterium ZK02 «Arbeitsintegration» als auch für das ebenfalls strittige Zuschlagskriterium ZK04 «Sprachförderung» kam der folgende Bewertungstyp 1 zur Anwendung: