20 Es ist Aufgabe der Vergabestelle, dieses Ermessen pflichtgemäss und rechtsgleich auszuüben, wobei die Ausübung des Ermessens der Rechtskontrolle unterliegt (Art. 14 ÖBG). 4.4. Auf die Rüge der Beschwerdeführerin betreffend die in der vorliegend strittigen Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» verwendeten Bewertungsmassstäbe («Bewertungstypen») ist demnach nicht einzugehen. 5. Bewertung der Angebote 5.1. Einleitung