Zudem beantragt die Beschwerdeführerin Einsicht in die Offerte der F.___, deren Bewertung durch die Vorinstanz und die Zuschlagsverfügung im Los F (Region F) des Vergabeverfahrens (Rechtsbegehren Nr. 6). Ohne Einsicht in das Sprachförderungskonzept der F.___ im Los F (Region F) und in die geschwärzte Offerte des Beschwerdegegners sei der Beschwerdeführerin die Möglichkeit entzogen, ihre Beschwerde stichhaltig begründen zu können. Die Beschwerdeführerin sei damit verfahrenstechnisch in die «Behauptungsrolle» gewiesen, da ihr die Basis für eine zentrale Argumentation entzogen werde.9