2 Art. 10 der Verordnung vom 29. November 2000 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF; BSG 152.221.121) Seite 3 von 41 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.740 9. In der Replik vom 1. Juli 2019 wiederholt die Beschwerdeführerin wörtlich die bereits mit Beschwerde vom 6. Mai 2019 gestellten Rechtsbegehren und die prozessualen Anträge, darunter auch die Anträge, über welche das Rechtsamt der GEF bereits entschieden hat.