zum Zuschlagskriterium 04 «Sprachförderung» im Los E ((Region F)). Die Zwischenverfügung zur Akteneinsicht vom 18. Juni 2019 wurde nicht angefochten und ist damit in Rechtskraft erwachsen. 8. Ebenfalls mit Verfügung vom 18. Juni 2019 ordnete das Rechtsamt der GEF einen zweiten Schriftenwechsel an.