7. Mit Verfügung vom 18. Juni 2019 hiess das Rechtsamt der GEF das Gesuch der Beschwerdeführerin um Akteneinsicht dahingehend teilweise gut, dass ihr in die Vorakten zum Los C (Region C), Register 1-7, ohne Abdeckungen im Evaluationsbericht (Register 5), und in die Zuschlagsverfügung an die F.___ im Los F (Region F) vom 24. April 2019 Einsicht gewährt wurde. Im Übrigen wurde das Gesuch abgewiesen. Namentlich erhielt die Beschwerdeführerin keine Einsicht in die Angebote der anderen Anbieter im Los C (Region C) und in das Angebot der F.___ zum Zuschlagskriterium 04 «Sprachförderung» im Los E ((Region F)).