3.2 Vorliegend enthält die angefochtene Verfügung vom 8. Januar 2019 eine rudimentäre Sachverhaltsdarstellung (Erwägung 1), die Angabe von Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen (Erwägungen 2 und 3), eine abschliessende Auflistung von Kriterien, die nach Auffassung der Vorinstanz für die Beurteilung von zusätzlichen Mitteln geprüft werden (Erwägung 4), die eigentliche Begründung (Erwägung 5) sowie die Gebührenfestsetzung (Erwägung 6).